AGB

Die Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse von TonightTonight erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten mit Abschluss der jeweiligen Auftragsbestätigung als angenommen.

  1. Die Besetzung von TonightTonight setzt sich 6 professionellen Musikern zusammen; einen Anspruch auf Mitwirkung eines bestimmten Musikers hat der Kunde grundsätzlich nicht, Abweichendes bedarf einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung in Schrift- oder Textform. Der Vertrag kommt mit Tobias Domokos – TonightTonight – Chabeuilstraße 1, 78087 Mönchweiler zustande.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Gage an TonightTonight binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze.
  3. Für den Auftritt von TonightTonight wird jeweils eine nach Stunden bemessene Auftrittszeit vereinbart. Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten und gelten als Spielzeit. TonightTonight verpflichtet sich, auf der in dem jeweiligen Auftrittsvertrag genannten Veranstaltung pünktlich zur festgelegten Zeit ein musikalisches Programm zur Durchführung zu bringen. TonightTonight ist in der gesamten Ausgestaltung und künstlerischen Darbietung seines Programms frei und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden. TonightTonight wird sich bemühen, den Ansprüchen des Auftraggebers und des anwesenden Publikums zu entsprechen. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von TonightTonight nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mit Beendigung des Auftrittes hat TonightTonight seine Leistung erfüllt.
  4. Die von TonightTonight benötigte Ton- und Lichttechnik kann von TonightTonight selbst gestellt werden; die hierfür anfallenden Kosten für Aufbau sind in der vereinbarten Gage bereits enthalten. Dieser Punkt entfällt, falls im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung andere Angaben gemacht werden.
  5. Am Tag der Veranstaltung muss der Auftraggeber oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Es ist zu gewährleisten, dass die Bühne zum ungehinderten Aufbau frei ist. Der Weg vom PKW bis zur Bühne muss frei begehbar sein. Je nach Besetzung sorgt der Auftraggeber für hinreichende, kostenlose Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Auftrittsort.
  6. Getränke und Speisen stehen TonightTonight und dessen Techniker zum Auftritt sowie beim Auf- und Abbau frei zur Verfügung. Der Auftraggeber hat außerdem für einen angemessenen Sitzplatz für alle Bandmitglieder über den gesamten Zeitraum der Anwesenheit der Band Sorge zu tragen.
  7. Sofern für eine Veranstaltung Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) zu zahlen sind, werden diese von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt TonightTonight von solchen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber versichert außerdem, dass dem Auftritt keine bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Etwa erforderliche Genehmigungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten einzuholen.
  8. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von TonightTonight darf deren Darbietung nicht auf mechanische oder elektronische Bild oder Tonträger aufgenommen/aufgezeichnet werden. Etwaige Erträge aus sämtlichen möglichen Verwertungsrechten stehen ausschließlich TonightTonight zu.
  9. Während der Verweildauer der technischen Anlagen und der Instrumente am Veranstaltungsort ist der Auftraggeber für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Beginn des Aufbaus bis zum Abschluss des Abbaus. Schäden, die von TonightTonight verursacht wurden, sind innerhalb von drei Tagen nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber TonightTonight anzuzeigen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber TonightTonight sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Der Ersatz des Schadens ist auf die Höhe des jeweiligen vereinbarten Honorars beschränkt.
  10. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä.

Wird der Auftritt von TonightTonight aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen abgesagt, bleibt der Auftraggeber gemäß folgender Staffelung zur Zahlung der vereinbarten Gage verpflichtet:

50% bei Absage bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn

70% bei Absage bis 20 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn

100% bei Absage ab dem 10. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn

Etwaige Gagen, die TonightTonight im Rahmen eines Alternativauftritts für einen dritten Auftraggeber vereinnahmt, wird TonightTonight hierauf anrechnen. Ist TonightTonight aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. TonightTonight stellt in einem solchen Fall einen gleichwertigen Ersatz.

11. Kommt es zu Vorfällen, die eine Durch-/ Fortführung der Veranstaltung für TonightTonight unzumutbar machen (z. B. nachhaltige Störungen durch Gäste, technische Störungen), ist TonigtTonight zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Gage und Übernahme der sonstigen Kosten.

12. Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen und die Höhe der Gage.